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   BSG, 15.03.1978 - 1 RA 41/77   

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BSG, 15.03.1978 - 1 RA 41/77 (https://dejure.org/1978,6011)
BSG, Entscheidung vom 15.03.1978 - 1 RA 41/77 (https://dejure.org/1978,6011)
BSG, Entscheidung vom 15. März 1978 - 1 RA 41/77 (https://dejure.org/1978,6011)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Neufeststellung - Erwerbsunfähigkeit

Papierfundstellen

  • BSGE 46, 73
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 27.01.1977 - 8 REh 1/75
    Auszug aus BSG, 15.03.1978 - 1 RA 41/77
    Rechtsverhältnis ist eine aus einem konkreten Tatbestand entstandene Rechtsbeziehung von Personen untereinander oder einer Person zu einem Gegenstand (BSGE 31, 235, 239; 43, 148, 150).

    Unter Rechtsverhältnis ist auch eine sich daraus ergebende einzelne Berechtigung oder Verpflichtung zu verstehen (vgl BSGE 4, 184, 185; 7, 4, 5; 43, 148, 150).

    Zwar ist ein solches Interesse regelmäßig dann nicht gegeben, wenn der Kläger sein Begehren wirksamer durch eine Leistungsklage erreichen kann (BSGE 43, 148, 150).

  • BSG, 27.04.1966 - 3 RK 97/63

    Anspruch auf Krankengeld

    Auszug aus BSG, 15.03.1978 - 1 RA 41/77
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG ist diese Bestimmung - anders als Abs. 3 Sätze 1 und 4 idF des Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes (RVÄndG) vom 9. Juni 1965 (BGBl I s. 476) (vgl dazu BSGE 32, 85, 87; BSG SozR RVO % 1262 Nr. 22) - keine bloße Berechnungsvorschrift (BSGE 25, 9, 11).

    So hat das BSG bereits entschieden, daß auch eine umgestellte Rente zur Begrenzung des Anspruchs auf Krankengeld gem 5 183 Abs. 4 RVO (BSGE 25, 9, 10) oder zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach % 118 Nr. 3 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) führt (Urteil des BSG vom 21. Juli 1977 - 7 RAr 45/76 -).

  • BSG, 17.11.1970 - 4 RJ 417/69

    Rentenneuberechnung - Neuberechnungsvoraussetzung - Wartezeiterfüllung

    Auszug aus BSG, 15.03.1978 - 1 RA 41/77
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG ist diese Bestimmung - anders als Abs. 3 Sätze 1 und 4 idF des Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes (RVÄndG) vom 9. Juni 1965 (BGBl I s. 476) (vgl dazu BSGE 32, 85, 87; BSG SozR RVO % 1262 Nr. 22) - keine bloße Berechnungsvorschrift (BSGE 25, 9, 11).

    Sie ist nach wie vor nur unter den Voraussetzungen des Art. 2 EUR 37 Abs. 3 Satz 4 AnVNG idF des RVÄndG zulässig gewesen (vgl BSGE 32, 85, 88).

  • BSG, 09.05.1967 - 1 RA 205/65

    Ruhegeldgewährung bei hochgradiger Schwerhörigkeit wegen Berufsunfähigkeit aus

    Auszug aus BSG, 15.03.1978 - 1 RA 41/77
    Durch Art. 2 5 37 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AnVNG sollte dieser Nachteil beseitigt und unter Berücksichtigung dessen, daß die Zeit bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres als Zurechnungszeit zu berücksichtigen (5 37 Abs. 1 AVG) und für umgestellte Renten ein entsprechender Wert in die Umstellungsfaktoren eingebaut ist (vgl BSGE 26, 247, 250), eine Gleichstellung der Altrentner mit den Neurentnern herbeigeführt werden (vgl BR-Drucks 566/71, 5.47).
  • BSG, 29.07.1970 - 7 RAr 44/68

    Bindung der Rechtsnachfolger der Parteien durch ein rechtskräftiges Urteil -

    Auszug aus BSG, 15.03.1978 - 1 RA 41/77
    Rechtsverhältnis ist eine aus einem konkreten Tatbestand entstandene Rechtsbeziehung von Personen untereinander oder einer Person zu einem Gegenstand (BSGE 31, 235, 239; 43, 148, 150).
  • BSG, 29.06.1977 - 11 RA 94/76

    Sprungrevision - Zulassung - Wirksamkeit - Ort der Mitteilung - Mitteilung im

    Auszug aus BSG, 15.03.1978 - 1 RA 41/77
    Hingegen kann mit der Feststellungsklage weder die von einem konkreten Sachverhalt losgelöste abstrakte Kontrolle der Anwendbarkeit oder Nichtanwendbarkeit einer Rechtsnorm (850EUR 28, 224, 225; BSGSozR 2200 5 368 e Nr. 1) noch im allgemeinen die Klärung bloßer rechtlicher Vorfragen oder einzelner Faktoren begehrt werden, die möglicherweise für die zukünftige Gewährung oder Erhöhung einer Rente von Bedeutung sein können (vgl BSG SozR SGG % 55 Nr. 53; Urteile des Bundessozialgerichts -BSG- vom 29. Juni 1977 - 11 RA 94/76 - und vom 7. Dezember 1977 - 1 RA 3/77 -).
  • BSG, 11.12.1956 - 1 RA 109/55
    Auszug aus BSG, 15.03.1978 - 1 RA 41/77
    Unter Rechtsverhältnis ist auch eine sich daraus ergebende einzelne Berechtigung oder Verpflichtung zu verstehen (vgl BSGE 4, 184, 185; 7, 4, 5; 43, 148, 150).
  • BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 45/76

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 15.03.1978 - 1 RA 41/77
    So hat das BSG bereits entschieden, daß auch eine umgestellte Rente zur Begrenzung des Anspruchs auf Krankengeld gem 5 183 Abs. 4 RVO (BSGE 25, 9, 10) oder zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach % 118 Nr. 3 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) führt (Urteil des BSG vom 21. Juli 1977 - 7 RAr 45/76 -).
  • BSG, 07.12.1977 - 1 RA 3/77
    Auszug aus BSG, 15.03.1978 - 1 RA 41/77
    Hingegen kann mit der Feststellungsklage weder die von einem konkreten Sachverhalt losgelöste abstrakte Kontrolle der Anwendbarkeit oder Nichtanwendbarkeit einer Rechtsnorm (850EUR 28, 224, 225; BSGSozR 2200 5 368 e Nr. 1) noch im allgemeinen die Klärung bloßer rechtlicher Vorfragen oder einzelner Faktoren begehrt werden, die möglicherweise für die zukünftige Gewährung oder Erhöhung einer Rente von Bedeutung sein können (vgl BSG SozR SGG % 55 Nr. 53; Urteile des Bundessozialgerichts -BSG- vom 29. Juni 1977 - 11 RA 94/76 - und vom 7. Dezember 1977 - 1 RA 3/77 -).
  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 114/00 R

    Vormerkung einer Ausbildungsanrechnungszeit erst nach Vollendung des 17.

    Als von § 55 Abs. 1 Nr. 2, 3 und Abs. 2 SGG nicht zugelassene Elementenfeststellungsklage bezweckte sie die gesetzwidrig vorzeitige Festschreibung eines Umstandes zu Lasten der (anderen) Beitragszahler (Urteil des Senats vom 24. Oktober 1996 - 4 RA 14/96 - in SozVers 1997, 303-308 mit Hinweis auf BSGE 4, 184, 185 f ; 31, 226, 228; 46, 73, 74 mwN; BSG SozR 1500 § 55 Nr. 25 S 19; BSGE 31, 245, 247; sowie Urteil des Senats SozR 3-8120 Kap VIII H III Nr. 6 Nr. 1 S 2).
  • BSG, 24.10.1996 - 4 RA 108/95

    Höchstdauer einer Anrechnungszeit, Rechtsschutz bei gesetzlicher Änderung von

    Bei ihrer isolierten Feststellung ginge es nicht um das "Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses", sondern um die gesetzwidrig vorzeitige Festschreibung eines günstigeren Umstandes zu Lasten der (anderen) Beitragszahler (vgl. BSGE 4, 184, 185 f; 31, 226, 228; 46, 73, 74 mwN; BSG SozR 1500 § 55 Nr. 25 S. 19; BSGE 31, 245, 247; vgl. auch Urteil des Senats SozR 3-8120 Kap VIII H III Nr. 6 Nr. 1 S. 2).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2008 - L 17 RA 77/04

    Ermittlung von Entgeltpunkten für Beitragszeiten und Anrechnungszeiten nach

    Denn zur damaligen Rechtslage, die durch die Regelungen in § 37 Abs. 2 SGB VI Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetz bzw. § 38 Abs. 2 Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz gekennzeichnet war, ist vom BSG in mehreren Entscheidungen (Urteil vom 15. Januar 1981 - 4 RJ 123/79 - zitiert nach juris - und Urteil vom 15. März 1978 - 1 RA 41/77 = SozR 2200 § 1253 RVO Nr. 6) ausgeführt worden, die in den genannten Bestimmungen enthaltene Fiktion beziehe sich nur auf die Rentenart und bedeute nicht gleichzeitig eine Fiktion des Vorliegens von Erwerbsunfähigkeit im Sinne - der damaligen Neufassung - des Gesetzes.
  • BSG, 12.12.1979 - 1 RJ 74/78

    Anspruch auf Bewilligung einer Erwerbsunfähigkeitsrente - Anforderungen an eine

    Wie der Senat zu den entsprechenden Vorschriften des Angestelltenversicherungsgesetzes (AVG) bereits in seinem Urteil vom 15. März 1978 (BSGE 46, 73, 76 = SozR 2200 § 1253 Nr. 6) ausgeführt hat, hat das SVBehG nicht über die in der RVO bisher geregelten Versicherungsfälle hinaus einen neuen Versicherungsfall der "weiteren Erwerbsunfähigkeit" eingeführt.

    Hinsichtlich dieses Streitpunktes ist das angefochtene Urteil allerdings insoweit unzutreffend, als das SG in dem Begehren des Klägers auf Berücksichtigung der Ausfallzeit eine "vorbeugende Feststellungsklage" gesehen und diese für zulässig gehalten hat Zwar ist im sozialgerichtlichen Verfahren die Gewährung vorbeugenden Rechtsschutzes nicht ausgeschlossen (vgl Urteil des Senats in BSGE 46, 73, 74 mwN).

  • BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 1/92

    Untervollschichtig einsatzfähiger Versicherter - Erwerbsunfähigkeit -

    Mit dieser Sonderregelung eines durch die Antragstellung hinausgeschobenen Versicherungsfalls (BT-Drucks 10/691, S 23 f) hat der Gesetzgeber keinen "weiteren" Versicherungsfall der EU begründet, sondern lediglich den Zeitpunkt seines Eintritts auf einen späteren Zeitpunkt verlagert (BSGE 46, 73, 76 = SozR 2200 § 1253 Nr. 6).
  • BSG, 25.02.1992 - 4 RA 14/91

    Minizeit nach Art. 20 Abs. 2 S. 1 SozSichAbk Israel, Anrechnung von

    Ist - wie hier - die Wartezeit (nur) gemäß § 24 Abs 3 Satz 1 Buchst b AVG erfüllt, tritt der (fingierte) Versicherungsfall - ungeachtet der schon am 1. April 1984 gegebenen EU - erst am Tage der Antragstellung ein (§ 24 Abs 3 Satz 2 AVG; BSGE 46, 73, 76 = SozR 2200 § 1253 Nr 6; KassKomm-Niesel § 1247 RVO RdNr 15).
  • BSG, 15.01.1981 - 4 RJ 123/79
    Mit seiner vom Senat zugelassenen Revision macht der Kläger geltend, nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 15. März 1978 (1 RA 41/77 = BSGE 46, 73 = SozR 2200 § 1253 Nr. 6) gelte § 1253 Abs. 3 RVO auch für die Neuberechnung von umgestellten Invalidenrenten alten Rechts.

    Das hat bereits der 1. Senat des BSG mit Urteil vom 15. März 1978 - 1 RA 41/77 - aaO entschieden.

  • BSG, 22.08.1973 - 12 RK 27/72
    "keit des Arbeitnehmers hat° Gerade bei Diensten höherer Art (vgloeä 622 des Bürgerlichen Gesetzbuehes -BGB-) bereits Arbeitsleistung selbst die weitfolgt oft aus der - gehende Unabhängigkeit der Arbeitnehmer von direkten Wei- ' sungen (vgl° hierzu BSG in SozR Nr° 55 zu 5 465 EVO)O Der erkennende Senat hat daher im Urteil vom 27° September'-71 4972 (SOZR Nr; 7 zu 5 2 AVG) entschieden" daß das nach der Rechtsprechung des BSG für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis wesentliche Merkmal der persönlichen Abhängigkeit des Beschäftigten gegenüber einem Arbeitgeber in Grenzfällen auch allein durch die Eingliederung in einen Betrieb gekennzeichnet sein kann° An die Stelle der Weisungsgebundenheit tritt dann die funktionsgerechte, dienende Teilhabe am Arbeitsprozeß (BSG 46, 289" 294)" Eine solche hat der erkennende Senat gerade im Falle eines geschäftsführenden Vorstandsmitglieds einer eingetragenen Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht im Urteil vom 2"Närz 4975 aaO bejaht (ebenso bereits BSG 46, 73, 74 für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung)° ' IW Das LSG hat nicht näher geprüft, ob der Beigeladene zu'2° bei der Erledigung der ihm gegenüber der Genossenschaft im Innenverhältnis obliegenden Aufgaben in die betriebliche Ordnung der Klägerin eingegliedert gewesen ist° Dies muß indes nach den Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung der Klägerin und der Geschäftsanweisung für den Vorstand, nach welchen der Vorstand die Geschäfte der.
  • BSG, 24.10.1996 - 4 RA 14/96

    Feststellung der Rechtspflicht zur Anerkennung von Anrechnungszeiten und

    Bei ihrer isolierten Feststellung ginge es nicht um das "Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses", sondern um die gesetzwidrig vorzeitige Festschreibung eines günstigeren Umstandes zu Lasten der (anderen) Beitragszahler (vgl BSGE 4, 184, 185 f; 31, 226, 228; 46, 73, 74 mwN; BSG SozR 1500 § 55 Nr. 25 S 19; BSGE 31, 245, 247; vgl auch Urteil des Senats SozR 3-8120 Kap VIII H III Nr. 6 Nr. 1 S 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.06.2004 - L 11 KR 1224/04

    Rechtsstreit zwischen Versicherten und Krankenkasse - Verwaltungsverfahren -

    Unter Rechtsverhältnis ist auch die sich daraus ergebende einzelne Berechtigung oder Verpflichtung zu verstehen, hingegen kann mit der Feststellungsklage weder die von einem konkreten Sachverhalt losgelöste abstrakte Kontrolle der Anwendbarkeit einer Rechtsnorm (BSGE 28, 224, 225; BSG SozR 2200 § 368e Nr. 1) noch im allgemeinen die Klärung bloßer rechtlicher Vorfragen oder einzelner Faktoren begehrt werden (BSGE 46, 73, 74f).
  • SG Stade, 31.05.2005 - S 1 KR 56/04

    Vereinbarkeit der Verpflichtung zur Zahlung einer Praxisgebühr mit dem Grundsatz

  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2016 - L 11 KR 4129/14
  • BSG, 12.12.1979 - 1 RJ 14/79

    Entrichtung eines Beitrags - Wirksamkeit der Beitragsentrichtung -

  • SG Stade, 28.11.2006 - S 12 P 28/06
  • BSG, 14.07.1978 - 8 RU 2/78
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